Tippgeber werden

Weitersagen lohnt sich…

Sie kennen jemanden der jemanden kennt? Wir freuen uns auf Ihren Tipp.

Der Nachbarn, eine Bekannte oder die Schwägerin haben Ihnen von Verkaufsplänen ihrer Immobilie oder ihres Grundstücks berichtet? Erzählen Sie uns davon!

Wie funktioniert die Tippgeberprovision?

1.    Sie nennen uns per Telefon oder Email einen Eigentümer und die zum Verkauf stehende Immobilie oder das zum Verkauf stehende Grundstück. Beachten Sie bitte hier die vorliegende Zustimmung des Eigentümers nach DSGVO.

2.    Unser Team nimmt umgehend mit Ihnen Verbindung auf und bespricht gemeinsam das angebotene Objekt und den Eigentümer. Alternativ meldet sich der Eigentümer direkt bei uns unter dem Hinweis auf Ihren Namen.

3.    Wir schließen mit dem Eigentümer einen Vermarktungsauftrag ab und vermitteln die Immobilie.

01.

Wie hoch ist die Provision?

Sie erhalten bei erfolgreicher Vermittlung 10% der Maklerprovision als Tippgeber. Erfolgreich bedeutet in diesem Zusammenhang nach Verkaufsabschluss und Zahlungseingang der Provision.

02.

Wer darf Tippgeber sein?

Tippgeber kann grundsätzlich jedermann sein. Auch Personen, die mit dem Eigentümer des Objekts verwandt, befreundet und bekannt sind. Ausgenommen sind die Eigentümer der Immobilie sowie die Ehe- und Lebenspartner des Eigentümers.

03.

Wann ist ein Tipp ungültig?

Sollte uns die Immobilie bereits bekannt sein oder schon über andere Kanäle zum Verkauf angeboten worden sein, ist der Tipp leider ungültig.

Jetzt Tippgeber werden.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.